Wichtiger Erfolg im Kampf gegen Plagiateure

Sie ist die „Stilikone des Bauhauses“ und eine der am häufigsten kopierten Designklassiker weltweit. Die Rede ist von der Wilhelm Wagenfeld Leuchte, die wie kein anderes Bauhausobjekt durch ihre Ästhetik und klare Formensprache, die Idee des Bauhauses verkörpert. Nun ist es erstmals gelungen eine faktische Anerkennung der Urheberrechte der Wilhelm Wagenfeld Leuchte in Großbritannien zu erwirken.

Im Rahmen eines juristischen Verfahrens gegen das Unternehmen Swivel UK Limited, welches sowohl im Onlinehandel, wie auch im stationären Handel aktiv ist und die Wagenfeld Leuchte als Plagiat vertreibt, wurde am obersten englischen Gerichtshof, dem High Court of Justice eine sogenannte Tomlin Order erzielt, die zur Folge hat, dass Swivel alle Kopien kurzfristig übergeben muss und zukünftig Nachbildungen weder einführen noch verkaufen darf. Das Unternehmen Swivel wurde ferner dazu verpflichtet, nachfolgenden Text in einer großen englischen Tageszeitung (Times) sowie in einem auflagenstarken englischen Designmagazin (Elle Decoration, Augustausgabe 2020) zu veröffentlichen:

“Swivel UK Limited (Swivel) has been selling replicas of the famous Bauhaus classic lamp which was created by Prof. Wagenfeld (the Wagenfeld Lamp). The Wagenfeld Lamp is sold under licence by Tecnolumen in many territories. Swivel now accepts that these replicas infringe the copyright in the Wagenfeld Lamp and has agreed to cease from selling all replicas of the Wagenfeld Lamp. If you become aware of any infringements of the Wagenfeld Lamp, please contact Tecnolumen via their English solicitors, Gunnercooke LLP by email to rosie.burbidge@gunnercooke.com. James Stewart, Director, Swivel UK Limited”

Das Bremer Leuchtenmanufaktur freut sich nach jahrelangem Kampf gegen unrechtmäßige Nachahmer nun endlich über diese Anerkennung von so hoher Stelle. „Großbritannien ist nun nicht mehr sicher für Plagiateure!“, so Rainer Böhm, Rechts- und Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz bei der renommierten Kanzlei Eisenführ Speiser, und weiter: „Mit dem Rückenwind dieses juristischen Erfolges sind weitere 40- 50 Nachahmer in unseren Fokus gerückt und werden kurzfristig juristisch angegangen.“ Als weiteren Schritt werden diese Bemühungen auch auf Irland ausgeweitet. „Wir haben das Ziel, den Markt von Rechtsverletzern freizumachen.“, so Carsten Hotzan, Geschäftsführer von TECNOLUMEN entschlossen.

TECNOLUMEN ist weltweit das einzige Unternehmen, welches seinerzeit von Wilhelm Wagenfeld persönlich autorisiert wurde, die sogenannte „Bauhausleuchte“ zu produzieren. Der Erfolg der Wagenfeld Leuchte hatte allerdings seinen Preis. So ist sie eine der am häufigsten kopierten Designobjekte. Seit Jahren kämpft das Bremer Unternehmen gegen die Fälschungen an. „Der Kampf gegen die Kopisten war bisher ein Kampf gegen Windmühlen“, so Carsten Hotzan, und weiter: „Die Entscheidung des englischen Gerichtshofes wird nun auch anderen Designmarken helfen, Ihre Urheberrechte durchzusetzen.“

Die Kopien haben nicht nur einen wirtschaftlichen Schaden zur Folge. Während die Leuchten von TECNOLUMEN vererbt werden, sind die Plagiate von minderer Qualität, haben eine wesentlich geringere Lebensdauer und oft gravierende Sicherheitsmängel.

Wilhelm Wagenfeld (1900-1990)
Original Wagenfeld Leuchte (1923)
Carsten Hotzan, Geschäftsführer TECNOLUMEN

In letzter Zeit werden auch weitere Designleuchten von TECNOLUMEN kopiert. Unter anderem von Marianne Brandt, verschiedene Art Déco sowie De Stijl Leuchten, die mittlerweile ebenso begehrte Sammlerobjekte und Designklassiker sind. „Wir wissen genau, wo welche Leuchten kopiert und angeboten werden. Dementsprechend werden wir auch weiterhin gegen Plagiateure juristisch vorgehen.“, so Carsten Hotzan.

Auf jährlich 60 Milliarden Euro schätzt das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) den Schaden in den Ländern der EU. Das Kölner Institut der Deutschen Wirtschaft (IDW) bezifferte in einem Anfang 2019 veröffentlichten Gutachten die Einnahmeausfälle der letzten fünf Jahre für die deutschen Originalhersteller zu denen auch TECNOLUMEN zählt auf knapp 55 Milliarden Euro.

Wagenfeld war 24 Jahre alt, als er als Geselle in der Bauhaus Werkstatt in Weimar aufgenommen wurde. Hier entwarf er das erste Modell dieser Leuchte nach einer von Moholy-Nagy gestellten Aufgabe. Wie Wagenfeld sagte, sollten die Bauhaus-Entwürfe Industrieprodukte sein und auch so aussehen. Tatsächlich waren sie handgefertigt. Und genau so wird die Wagenfeld Tischleuchte nach Originalangaben in den Maßen und Material gefertigt. Alle Leuchten sind fortlaufend unter dem Boden nummeriert und tragen den Bauhaus-Schriftzug und das TECNOLUMEN Zeichen.

Viele Merkmale unterscheidet das Original von seinen Fälschungen. Es sind vor allem die qualitativ hochwertigen Einzelteile, die in Handarbeit hergestellt werden: Der Lampenschirm ist aus mundgeblasenem Opalglas, die elektrische Zuleitung besteht aus einem schwarzen Textilkabel. Alle Wagenfeld Leuchten sind unter der Fußplatte nummeriert und mit einem TECNOLUMEN Signet versehen.

Ebenfalls oft kopiert, die DMB26 von Marianne Brandt
SF27
DJM08

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